Mitgliedsbeitrag

Der Jahresbeitrag zum Schwäbischen Albverein besteht aus einem Grundbetrag für den Hauptverein und einem Zuschlag für die Ortsgruppe, die beide Vereine entsprechend ihren Satzungen festsetzen.

 

Ab 01. Januar 2024 gelten folgende Sätze:

Mitgliedergruppe Grundbetrag OG-Zuschlag Mitgliedsbeitrag/ Jahr
Familie/Partnerschaft
55,00 Euro
13,00 Euro
68,00 Euro
Alleinerziehende mit Familie
33,00 Euro
7,00 Euro
40,00 Euro
Einzelmitglied
41,00 Euro
7,00 Euro
48,00 Euro
Ehepartner
entfällt
entfällt
Jugendliche bis 27 Jahre
16,00 Euro
7,00 Euro
23,00 Euro
Kinder bis 14 Jahre
3,00 Euro
2,00 Euro
5,00 Euro
Körperschaftsmitglieder
93,00 Euro
kein
93,00 Euro

Dafür erhalten Sie folgende Vergünstigungen:

  • Kostenlose Zustellung der vierteljährlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“,
  • jährlich als Vereinsgabe eine Wanderkarte im Maßstab 1:35000,
  • eine verbilligte Übernachtung in einem unserer Wanderheime,
  • verbilligter oder kostenloser Zutritt zu Bauten und Türmen, die dem Schwäbischen Albverein gehören oder von ihm zugänglich gemacht werden,
  • verbilligter Bezug von Karten, Büchern und Schriften, welche der Schwäbische Albverein herausgibt,
  • Sie erhalten bei allen Vereinen, die dem Verband Deutscher Wander- und Gebirgsvereine angeschlossen sind, die gleichen Leistungen wie die Mitglieder dieser Vereine.

Ein Beitritt zum Albverein ist also keine kostspielige Sache und die regelmäßigen Aktivitäten unserer Ortsgruppe sowie die Veranstaltungen unseres Jahresplans bieten für jeden Geschmack etliche passende Angebote.